Du kannst dich selbst testen, ob du Symptome hast oder nicht. Studien zeigen, dass frühere Tests innerhalb der ersten 4 Krankheitstage typischerweise eine höhere Viruslast bedeuten, die leichter zu erkennen ist. Da das Testergebnis eine für diesen Zeitpunkt gültige Momentaufnahme ist, sollten die Tests gemäß den Empfehlungen der örtlichen Behörden wiederholt werden.

  • Achte darauf vor der Probenentnahme gründlich zu Schnäuzen.
  • Achte darauf sichtbar Probenmaterial (Nasensekret) zu entnehmen.
  • Führe den Test unmittelbar nach der Probenentnahme durch.
  • Befolge die Gebrauchsanweisung genau.
  • Bringe die Tropfen der Extraktionslösung nur auf der Probenvertiefung (S) auf.
  • Zuviele oder zu wenige Tropfen an Extraktionslösung können zu einem ungültigen bzw. falschen Testergebnis führen.

Aufgrund der Funktionsweise des Schnelltests erhält man das Ergebnis bereits nach 10-15 Minuten. Schnelltests benötigen kein Labor zur Auswertung und sind daher einfacher verfügbar. Studien zeigten, dass eine sehr hohe Viruslast beim Patienten häufig schon vor dem Auftreten von Symptomen besteht (He, X., Lau, E.H.Y., Wu, P. et al. Temporal dynamics in viral shedding and transmissibility of COVID-19. Nat Med 26, 672–675 (2020). https://doi.org/10.1038/s41591-020-0869-5). Patienten sind also schon vor dem ersten Auftreten von Symptomen sehr ansteckend für andere Personen. Schnelltests können daher die Zeit, in denen diese Personen unbemerkt weitere Personen infizieren, verringern. Sie erhöhen die Chance, Personen zu identifizieren, die unwissentlich möglicherweise andere Menschen anstecken würden.

Polymerase-Kettenreaktion (PCR; engl.: polymerase chain reaction) ist ein Standardverfahren in der Diagnostik von Viren und weißt das Erbmaterial des Virus. Das Testverfahren benötigt für die Auswertung ein Labor und braucht dafür einige Stunden. Die PCR ist der Goldstandart in der Diagnostik von Viren, ist jedoch nur begrenzt verfügbar. Durch die Bundesregierung wurde klar geregelt, wer mittels PCR getestet werden soll, um die vorhandenen Kapazitäten nicht zu überfordern (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest.html#c19143).

Antigen-Tests können den Erreger ebenfalls direkt nachweisen, konzentrieren sich aber nicht auf Erbgutinformationen, sondern auf Eiweißfragmente. Antigen-Tests sind vor allem sinnvoll, um bei Personen ohne Symptome eine Infektion nachzuweisen. Außerdem können bei größeren Menschenmengen in einem kleinen Zeitraum Infizierte von wahrscheinlich nicht Infizierten getrennt werden, zum Beispiel in Schulen oder am Arbeitsplatz. Für die Probenentnahme ist jedoch eine medizinische Schulung notwendig, weshalb der Antigen-Test für den privaten Gebrauch ungeeignet ist.

Mit einem Antikörpertest kann so auch nach einer überstandenen Corona-Infektion nachgewiesen werden, ob der Patient an Corona erkrankt war. Für den Nachweis einer akuten Infektion sind Antikörpertests ebenso ungeeignet wie für einen Nachweis der aktuellen Infektiosität, wie lange die Infektion schon zurückliegt oder ob ein ausreichender Immunschutz gegen eine erneute Infektion vorliegt. Stattdessen sind sie sinnvoll, um die Dunkelziffer der Infektionen in der Bevölkerung nachträglich zu ermitteln.

Ja. Ein negativer Schnelltest ist nur eine Momentaufnahme. Er kann mit einer (wenn auch geringen) Prozentzahl sogar auch falsch-negativ sein. Alle geltenden Bestimmungen müssen trotz eines negativen Schnelltests eingehalten werden. Ein negativer Schnelltest ist lediglich eine zusätzliche Sicherheit, wenn sich eine Person innerhalb der geltenden Bestimmungen bewegt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn jemand eine andere Person treffen möchte, die ein erhöhtes Risiko hat einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion zu erleiden

Welche Personen erhalten auch weiterhin kostenlose Testangebote?

·        Kinder bis 12 Jahre
·        Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (bis zum 31. Dezember 2021)
·        Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten.
·        Schwangere (bis zum 31. Dezember 2021), da es die STIKO-Empfehlung für sie erst seit dem 10. September gibt. Danach können sich weiterhin Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel testen lassen (für sie hat die STIKO keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen).
·        Stillende (bis zum 10. Dezember 2021), da es die STIKO-Empfehlung für sie erst seit dem 10. September gibt.
·        Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
·        Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.

 

Welche Nachweise müssen bei der Testung vorgelegt werden?

·        Amtlicher Lichtbildausweis
·        Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss bei Inanspruchnahme der Testung ein entsprechendes Zeugnis vorlegen.
o        Aus dem Zeugnis muss die Überzeugung der ausstellenden ärztlichen Person oder der ausstellenden Stelle hervorgehen, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 besteht.
o        Außerdem müssen der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der getesteten Person sowie die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, enthalten sein.
o        Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich.
·        Der Mutterpass kann als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.
·        Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, können ihre Anspruchsberechtigung durch die Vorlage ihrer Studienbescheinigung und ihres Impfausweises nachweisen.
·        Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen entsprechenden Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen.